Erwägungsgrund 5 32025D1295Um die Ziele des Titels VIII zu erreichen, sollten die Union und das Vereinigte Königreich im Partnerschaftsrat eine gemeinsame Erklärung abgeben, in der sie…
Erwägungsgrund 7 32025D1997BESCHLUSS (EU) 2025/1997 DES RATES vom 25. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf die Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Verlängerung des Abkommens festzulegen.
Erwägungsgrund 8 32022D2575BESCHLUSS (EU) 2022/2575 DES RATES vom 19. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Annahme eines Beschlusses zur Erstellung einer Liste von Personen, die willens und in der Lage sind, Mitglieder eines Schiedsgerichts im Rahmen dieses Abkommens zu sein
Es ist zweckmäßig, den im Partnerschaftsrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 7 32025D1437BESCHLUSS (EU) 2025/1437 DES RATES vom 8. Juli 2025 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im schriftlichen Verfahren von den Teilnehmern an dem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite hinsichtlich der Gemeinsamen Haltung zur Verlängerung der Gewährung gebundener Entwicklungshilfe an die Ukraine zu vertreten ist
Es ist angezeigt, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der vorgeschlagenen Gemeinsamen Haltung zur Verlängerung der Gewährung…
Erwägungsgrund 8 32023D2916BESCHLUSS (EU) 2023/2916 DES RATES vom 11. Dezember 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf den Versammlungen der Vertragsparteien des Übereinkommens zur Verhinderung der unregulierten Hochseefischerei im zentralen Nordpolarmeer zu vertretenden Standpunkt und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2020/1582
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union in der Versammlung der Vertragsparteien des Übereinkommens für den Zeitraum 2024-2028 zu vertretenden Standpunkt…
Erwägungsgrund 7 32021D0443BESCHLUSS (EU) 2021/443 DES RATES vom 18. Februar 2021 über den im Namen der Europäischen Union im durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat hinsichtlich des Zeitpunkts, an dem die vorläufige Anwendung gemäß dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit endet, zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Partnerschaftsrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen.