Erwägungsgrund 2 32025D1315
Die Union ist Vertragspartei des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und des im Rahmen des UNFCCC angenommenen Übereinkommens von Paris und war an den Beschlüssen zur Genehmigung der Einrichtung eines Fonds für die Bewältigung von Verlusten und Schäden (im Folgenden „Fond“) und eines Basisrechtakts für diesen Fond (im Folgenden „Basisrechtakt“) beteiligt, die durch die Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC und die als Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris dienende Konferenz der Vertragsparteien am 30. November 2023 gefasst wurden.