Erwägungsgrund 2 32025D1503
Auf dieser Grundlage hat die Kommission im Namen der Union zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik Kasachstan ein Abkommen über bestimmte Aspekte von Flugdiensten (im Folgenden „Abkommen“) ausgehandelt. Die Verhandlungen wurden am 14. Oktober 2024 mit der Paraphierung des Abkommens erfolgreich abgeschlossen.