Erwägungsgrund 2 32020D2135
Gemäß Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss eine Änderung des Anhangs VI des EWR-Abkommens, der Bestimmungen über soziale Sicherheit enthält, beschließen.
Gemäß Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss eine Änderung des Anhangs VI des EWR-Abkommens, der Bestimmungen über soziale Sicherheit enthält, beschließen.