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Die Union ist Vertragspartei des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und des im Rahmen des UNFCCC angenommenen Übereinkommens von Paris und war an den Beschlüssen zur Genehmigung der Einrichtung eines Fonds für die Bewältigung von Verlusten und Schäden (im Folgenden „Fond“) und eines Basisrechtakts für diesen Fond (im Folgenden „Basisrechtakt“) beteiligt, die durch die Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC und die als Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris dienende Konferenz der Vertragsparteien am 30. November 2023 gefasst wurden.
Auf der 21. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC), die vom 30. November bis zum 12.…
Die 21. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) fand vom 30. November bis zum 12. Dezember…
Diese Verordnung ist Teil der Umsetzung der Verpflichtungen der Union aus dem im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (im…
Das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossene Übereinkommen von Paris (im Folgenden „Übereinkommen von…
Auf der 21. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP 21), die vom 30. November bis zum 12.…
Diese Verordnung ist Teil der Umsetzung der Beiträge der Union aus dem im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.