Erwägungsgrund 3 32025D1436
Die Teilnehmer an dem Übereinkommen (im Folgenden „Teilnehmer“) verwendeten als Referenzwert zur Berechnung der CIRR-Spanne den London Interbank Offered Rate (im Folgenden „LIBOR“). Nach der Einstellung des LIBOR im Jahr 2021 einigten sich die Teilnehmer auf vorübergehende Lösungen für die Festlegung der CIRR-Spannen.