Erwägungsgrund 5 32025D1436
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im schriftlichen Verfahren der Teilnehmer zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss der Teilnehmer gemäß Artikel 1 der Verordnung (EU) Nr. 1233/2011 für die Union verbindlich und geeignet ist, den Inhalt des Unionsrechts maßgeblich zu beeinflussen —