Art. 13 32025D0144
Der Sonderbeauftragte trägt zu einem einheitlichen, kohärenten und wirksamen Vorgehen der Union bei und dazu, dass alle Instrumente der Union und das Handeln der Mitgliedstaaten zur Erreichung der politischen Ziele der Union kohärent angewendet und durchgeführt werden. Gegebenenfalls tritt der Sonderbeauftragte mit den Mitgliedstaaten in Verbindung. Die Tätigkeiten des Sonderbeauftragten werden gegebenenfalls mit denen des EAD, der Kommission, des Delegationsleiters in Serbien, des Büroleiters/Sonderbeauftragten der Europäischen Union im Kosovo und des Missionsleiters der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo abgestimmt. Der Sonderbeauftragte unterrichtet die Vertretungen der Mitgliedstaaten und die Delegationen und Büros der Union regelmäßig über seine Arbeit.
Vor Ort hält er engen Kontakt zu den Leitern der Delegationen und der Büros der Union in der Region und zu den Missionschefs der Mitgliedstaaten. Diese unterstützen den Sonderbeauftragten nach allen Kräften bei der Ausführung des Mandats, einschließlich indem sie ihm vor Ort politische Beratung und Fachwissen anbieten. Der Sonderbeauftragte stimmt sich auch mit anderen internationalen und regionalen Akteuren vor Ort ab.