Art. 13 32025D0976
Zur Erreichung der politischen Ziele der Union trägt der Sonderbeauftragte zu einem einheitlichen, kohärenten und wirksamen Vorgehen der Union bei und dazu, dass alle Instrumente der Union und das Handeln der Mitgliedstaaten kohärent zusammenwirken. Gegebenenfalls setzt er sich mit den Mitgliedstaaten ins Benehmen. Die Tätigkeiten des Sonderbeauftragten werden mit denen des EAD und der Dienststellen der Kommission abgestimmt. Der Sonderbeauftragte unterrichtet die Delegationen der Union und die diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten, einschließlich des Büros des Vertreters der Europäischen Union (Westjordanland und Gazastreifen, UNRWA) und der Delegation der Europäischen Union im Staat Israel, regelmäßig über seine Arbeit.
Vor Ort hält er engen Kontakt zu den Missionschefs der Mitgliedstaaten, den Leitern der Delegationen der Union und den Leitern von Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Diese unterstützen den Sonderbeauftragten nach allen Kräften bei der Ausführung seines Mandats. Der Sonderbeauftragte gibt — in enger Absprache mit dem Leiter der Delegation der Europäischen Union im Staat Israel und dem Büro des Vertreters der Europäischen Union (Westjordanland und Gazastreifen, UNRWA — den Leitern der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) und der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) vor Ort politische Handlungsempfehlungen. Der Sonderbeauftragte stimmt sich auch mit den anderen internationalen und regionalen Akteuren vor Ort ab.