Erwägungsgrund 4 32025D1736Im Laufe des Jahres 2025 fasst der Assoziationsrat einen Beschluss über die weitere gegenseitige Marktöffnung seitens der Union und der Republik Moldau (im…
Erwägungsgrund 8 32025D1736Mit dem Beschluss Nr. 1/2023 des Assoziationsausschusses EU-Republik Moldau in der Zusammensetzung „Handel“ wurde Anhang XXVIII-B (Regelungen für…
Erwägungsgrund 11 32025D1736Daher sollte der Assoziationsrat gemäß Artikel 452 Absatz 2 des Abkommens einen Beschluss über die gegenseitige Gewährung einer weiteren Marktöffnung für das…
Art. 1 32025D1487BESCHLUSS (EU) 2025/1487 DES RATES vom 14. Juli 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingerichtet wurde, betreffend die gegenseitige Gewährung einer Binnenmarktbehandlung durch die Europäische Union und die Ukraine in Bezug auf das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Laufe des Jahres 2025 im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ (im Folgenden „Handelsausschuss“), der…
Erwägungsgrund 7 32025D1736Auf dieser Grundlage sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass die notwendigen Maßnahmen durchgeführt wurden und durchgesetzt werden, weshalb der…