Erwägungsgrund 11 32025D0465BESCHLUSS (EU) 2025/465 DES RATES vom 28. Februar 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ in Bezug auf die Änderung von Teil A der Anlage XVII-3 (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) zu Anhang XVII dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 durch die Ukraine ist am 31. Dezember 2024 abgelaufen. Angesichts der in der Ukraine vorliegenden…
Erwägungsgrund 7 32025D1487Am 7. November 2024 teilte die Ukraine der Union gemäß Anhang XVII Artikel 4 Absatz 2 mit, dass nach ihrer Ansicht die Bedingungen für den Erlass und die…
Erwägungsgrund 2 32015D1969BESCHLUSS (EU) 2015/1969 DES RATES vom 22. Oktober 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen hinsichtlich des Beitritts der Ukraine zum Überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen zu vertretenden Standpunkts
Die Verpflichtungen der Ukraine in Bezug auf den Geltungsbereich sind in ihrer Schlussofferte enthalten, die den Vertragsparteien des Überarbeiteten GPA am 29.…
Erwägungsgrund 4 32017D2161BESCHLUSS (GASP) 2017/2161 DES RATES vom 20. November 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Nach der strategischen Überprüfung von 2017 sollte die EUAM Ukraine bis zum 31. Mai 2019 verlängert werden.
Erwägungsgrund 4 32025D1997BESCHLUSS (EU) 2025/1997 DES RATES vom 25. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf die Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung des Abkommens (im Folgenden „Änderungsabkommen“) wurde gemäß dem Beschluss (EU)…
Erwägungsgrund 2 32024D1353BESCHLUSS (GASP) 2024/1353 DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Am 20. Mai 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/813 angenommen, mit dem die EUAM Ukraine bis zum 31. Mai 2024 verlängert wurde.