Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es ist angezeigt, das Transaktionsverbot für Kredit- und Finanzinstitute und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen aus Drittländern auf Organisationen auszuweiten, die den Zweck der in den Beschlüssen 2014/512/GASP und 2014/145/GASP sowie in den Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 und (EU) Nr. 269/2014 vorgesehenen Verbote in erheblichem Maße vereiteln. Durch die Ausweitung des Transaktionsverbots werden auch Finanzinstitute und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen aus Drittländern erfasst, die den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine unterstützen, unter anderem indem sie Transaktionen abwickeln oder Ausfuhrfinanzierungen für Handelsgeschäfte bereitstellen, die die Zwecke des Beschlusses 2014/512/GASP und der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vereiteln. Der Rat ist der Ansicht, dass zwei Organisationen in die Liste der Finanzinstitute aus Drittländern, die einem solchen Verbot unterliegen, aufgenommen werden sollten. Schließlich gilt das Transaktionsverbot auch für juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen aus Drittländern, die keine Kredit- oder Finanzinstitute oder Unternehmen, die Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen, sind, d. h. auch für Erdölhändler, die den Zweck der in den Artikeln 4o, 4p und 4x des Beschlusses 2014/512/GASP vorgesehenen Verbote in erheblichem Maße vereiteln.
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 wird das Transaktionsverbot für Kredit- und Finanzinstitute und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen aus Drittländern…
Es ist angebracht, das Transaktionsverbot weiter auf Kreditinstitute, Finanzinstitute und Organisationen auszuweiten, die Kryptowerte-Dienstleistungen…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 wird das Transaktionsverbot weiter auf Kreditinstitute, Finanzinstitute und Organisationen ausgeweitet, die…
Bestimmte Kredit- und Finanzinstitute mit Sitz außerhalb Russlands könnten Transaktionen ermöglichen, durch die die in dem Beschluss 2014/512/GASP und der…
Es ist angezeigt, das Transaktionsverbot für Kredit- und Finanzinstitute aus Drittländern sowie Anbieter von Krypto-Diensten auch auf Organisationen…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 wird das Transaktionsverbot für Kredit- und Finanzinstitute aus Drittländern sowie Anbieter von Krypto-Diensten auch auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.