Beschluss (EU) 2025/2535 des Rates vom 27. November 2025 zur Ergänzung des Beschlusses (EU) 2020/2059 und zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im durch das Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss betreffend die Annahme der Änderung bestimmter Bestimmungen des Protokolls II über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich der Kumulierung mit benachbarten Entwicklungsländern
Mit dem Beschluss (EU) 2020/2059 des Rates wurde der im Namen der Union auf der achten Sitzung des Handelsausschusses „EU-Pazifik“ zu vertretende Standpunkt festgelegt. Der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt war in dem Entwurf eines Beschlusses des Handelsausschusses „EU-Pazifik“, der dem genannten Beschluss beigefügt ist, enthalten.
Erwägungsgrund 3 32025D2535
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