Erwägungsgrund 4 32025D1512
Gemäß der Anfrage der Europäischen Kommission im Rahmen ihrer Aufgaben nach der Verordnung (EU) 2024/2773 sollte das bei der EZB geführte Konto am 1. August 2025 bereitstehen. Daher sollte dieser Beschluss umgehend in Kraft treten und ab diesem Datum gelten.