Erwägungsgrund 3 32025D1531
Diese Verhandlungen wurden abgeschlossen und das Abkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Korea andererseits über die Teilnahme der Republik Korea an Programmen der Union (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 29. März 2024 paraphiert. Der Abschluss der Verhandlungen wurde am 25. März 2024 in Brüssel (Belgien) offiziell bekannt gegeben. Auf Ersuchen der Republik Korea fanden weitere Verhandlungsrunden statt und die geänderte Fassung des Abkommens wurde am 23. September 2024 paraphiert.