Erwägungsgrund 2 32025D1555
Der Beschluss (GASP) 2021/1277 gilt bis zum 31. Juli 2025. Auf der Grundlage einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Juli 2026 verlängert werden.
Der Beschluss (GASP) 2021/1277 gilt bis zum 31. Juli 2025. Auf der Grundlage einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Juli 2026 verlängert werden.