Erwägungsgrund 3 32025D1579
Die Vorbereitungen für die Verhandlungen sollten rechtzeitig im Voraus erfolgen. Zu diesem Zweck sollte die Kommission den Rat so früh wie möglich über die geplanten Verhandlungstermine und die anstehenden Verhandlungspunkte unterrichten und ihn gegebenenfalls konsultieren. Die Kommission sollte dem Rat ferner über die Ergebnisse jeder Verhandlungsrunde Bericht erstatten.