Erwägungsgrund 4 32025D1579
Um den Interessen der Rückübernahmepolitik der Union bestmöglich gerecht zu werden, sollte die Ermächtigung zur Verhandlungsführung zeitlich befristet sein, mit der Möglichkeit einer Verlängerung des Gültigkeitszeitraums dieses Beschlusses. Vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums dieses Beschlusses sollte der Rat auf der Grundlage einer Empfehlung der Kommission prüfen, ob es im Interesse der Union liegt, die Verhandlungen fortzusetzen, wobei die Fortschritte bei den Verhandlungen sowie die Beziehungen zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Kasachstan im Allgemeinen berücksichtigt werden sollten. Der Gültigkeitszeitraum dieses Beschlusses kann nach demselben Verfahren verlängert werden. Eine solche zeitlich begrenzte Ermächtigung mit der Möglichkeit einer Verlängerung darf keine Einschränkung der Befugnisse des Verhandlungsführers der Union in ihren Verhandlungen mit der Republik Kasachstan zur Folge haben.