Erwägungsgrund 2 32025D1736
Nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe g des Abkommens verfolgt das Abkommen unter anderem das Ziel, die Voraussetzungen für intensivere Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zu schaffen, die zur schrittweisen Integration der Republik Moldau (im Folgenden „Moldau“) in den Binnenmarkt der Europäischen Union (im Folgenden „Union“) führen, unter anderem durch die Errichtung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone, die eine weitreichende Annäherung der Regelungen und eine weitreichende Liberalisierung des Marktzugangs im Einklang mit den aus der Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation erwachsenden Rechten und Pflichten und der transparenten Anwendung dieser Rechte und Pflichten vorsieht.