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In Anbetracht der sich wandelnden Energiemärkte und der Energiekrise wurde die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 im Mai 2024 durch die Verordnung (EU) 2024/1106 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Verordnung (EU) 2024/1789 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert, wobei eine Reihe von Änderungen am Melderahmen für Daten im Zusammenhang mit Energiegroßhandelsprodukten aufgenommen wurden. Beispielsweise müssen der Agentur nun auch Einzelheiten zu Transaktionen im Zusammenhang mit der Speicherung von Strom, Wasserstoff oder Erdgas sowie zu Transaktionen im Zusammenhang mit Regelreservemärkten gemeldet werden. Auch Veränderungen auf dem Markt, z. B. mehr Hochfrequenzhandel, und die Inflation bringen höhere Kosten für die Agentur mit sich. Darüber hinaus wurde der Agentur mit der Verordnung (EU) 2024/1106 die neue Aufgabe übertragen, Aufsichts- und Untersuchungsbefugnisse gemäß den Artikeln 13 bis 13c und Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 auszuüben.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 wurde die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (im Folgenden „Agentur“)…
Die Bestimmungen der Richtlinie 2012/27/EU über die Strommärkte, beispielsweise Bestimmungen über die Messung und Abrechnung von Strom, die Laststeuerung, den…
Ein offener und fairer Wettbewerb auf den Binnenmärkten für Strom und für Gase und die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Marktteilnehmer…
Auch die Verordnung (EU) 2019/942 wurde geändert, um den in der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 eingeführten Änderungen Rechnung zu tragen. Insbesondere sollten…
Absatz 3 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Die Agentur, die nationalen Regulierungsbehörden, die ESMA und die zuständigen Finanzbehörden der Mitgliedstaaten…
Die mit der Verordnung (EU) 2024/1106 und der Verordnung (EU) 2024/1789 eingeführten Änderungen führen zu einem erheblichen Anstieg der Kosten der Agentur, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.