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Des Weiteren sieht die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 in der geänderten Fassung vor, dass Marktteilnehmer die in den Artikeln 7c und 8 der Verordnung genannten Daten nur über registrierte Meldemechanismen (Registered Reporting Mechanisms, RRMs) melden und für die Offenlegung von Informationen und die Übermittlung von Meldungen über Insider-Informationen ausschließlich Plattformen für Insider-Informationen (Inside Information Platforms, IIPs) nutzen sollten. RRMs und IIPs müssen von der Agentur gemäß bestimmten in der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 in der geänderten Fassung genannten Anforderungen, die von der Kommission in einer delegierten Verordnung gemäß Artikel 4a Absatz 8 und Artikel 9a Absatz 6 derselben Verordnung im Einzelnen festzulegen sind, zugelassen werden. Die Agentur muss überwachen, ob RRMs und IIPs die Anforderungen erfüllen, nach denen sie zugelassen wurden, und muss ihre Zulassungen widerrufen, wenn sie feststellt, dass die Anforderungen nicht erfüllt sind.
Mit dem Beschluss (EU) 2020/2152 wurde die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren für RRMs eingeführt, über die damals die Mehrheit der Marktteilnehmer…
Folgender Artikel wird eingefügt: Zulassung und Beaufsichtigung von Plattformen für Insider-Informationen (1) Eine IIP darf erst den Betrieb aufnehmen, nachdem…
IIP sollten eine wichtige Rolle bei der effektiven Bekanntgabe von Insider-Informationen spielen. Es sollte die Pflicht bestehen, Insider-Informationen auf…
Gemäß Artikel 71 der Finanzregelung der Agentur darf die Agentur die Dienstleistungen erst erbringen, nachdem die entsprechende Gebühr vollständig entrichtet…
Damit die Datenübermittlung an die Agentur schneller und effizienter erfolgen kann, sollten die Informationen über RRM bereitgestellt werden, und der Betrieb…
Folgende Buchstaben werden angefügt: „d) Plattformen für Insider-Informationen sowie registrierte Meldemechanismen gemäß den Artikeln 4a und 9a der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.