Art. 24 32011R0492
Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses und ihre Stellvertreter werden vom Rat ernannt, der sich bei der Auswahl der Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände um eine angemessene Vertretung der verschiedenen in Betracht kommenden Wirtschaftsbereiche bemüht.Die Liste der Mitglieder und der Stellvertreter wird vom Rat im Amtsblatt der Europäischen Union zur Unterrichtung veröffentlicht.