Art. 4 32025D1146BESCHLUSS (EU) 2025/1146 DES RATES vom 27. Mai 2025 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Hafenstaatkontrollausschuss der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle im Zeitraum 2025-2029 zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt bis zum 31. Dezember 2029.
Art. 14 Abs. 1 32022D1968BESCHLUSS (GASP) 2022/1968 DES RATES vom 17. Oktober 2022 über eine militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt bis zum 15. November 2026.
Art. 3 32023D2898BESCHLUSS (EU) 2023/2898 DES RATES vom 19. Dezember 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Weltzollorganisation (WZO) im Hinblick auf die Annahme von Erläuterungen, Einreihungsavisen oder anderen Stellungnahmen zur Auslegung des Harmonisierten Systems und Empfehlungen zur Gewährleistung einer einheitlichen Auslegung des Harmonisierten Systems im Rahmen des HS-Übereinkommens zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Seine Geltungsdauer endet am 31. Dezember 2026.
Art. 18 32010D0452BESCHLUSS 2010/452/GASP DES RATES vom 12. August 2010 über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Seine Geltungsdauer endet am 14. Dezember 2026.
Art. 19 32014D0486BESCHLUSS 2014/486/GASP DES RATES vom 22. Juli 2014 über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt bis zum 31. Mai 2027.