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Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt bis zum 15. November 2026.
Bis spätestens Januar 2025 wird eine strategische Bewertung der EUMAM Ukraine vorgelegt. Rechtzeitig vor dem Ablauf der Geltungsdauer dieses Beschlusses wird eine strategische Überprüfung der EUMAM Ukraine durchgeführt.
Dieser Beschluss wird ab dem Tag der Schließung der in Artikel 2 Absatz 2 und 3 genannten EU-Führungsstruktur entsprechend der gebilligten Planung für die Beendigung der EUMAM Ukraine aufgehoben, und zwar unbeschadet der in dem Beschluss (GASP) 2021/509 festgelegten Verfahren für die Rechnungsprüfung und Rechnungslegung der EUMAM Ukraine.
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