Beschluss (EU) 2025/1947 des Rates vom 18. September 2025 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsrat hinsichtlich eines Beschlusses zur Änderung des Protokolls Nr. 4 zu dem genannten Abkommen über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist
Die Union und Marokko sind übereingekommen, Übergangsregeln für den Ursprung anzuwenden, die die Regeln des geänderten Übereinkommens widerspiegeln und die bilateral bis zum 31. Dezember 2027, oder bis zu dem Tag angewandt werden können, an dem das Übereinkommen in seiner zuletzt geänderten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung im Amtsblatt Marokkos veröffentlicht wird, je nachdem, was zuerst eintritt.
Erwägungsgrund 9 32025D1947
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