Beschluss (EU) 2025/1948 des Rates vom 18. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC und in dem mit dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC in Bezug auf die Annahme von Beschlüssen über die Einladung an die Republik Moldau und Montenegro, diesen Übereinkommen beizutreten, und in Bezug auf den Erlass von Beschlüssen zur Änderung des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren infolge des Beitritts der Republik Moldau und Montenegros zu diesem Übereinkommen zu vertretenden Standpunkt
Der gemäß dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzte Gemischte Ausschuss EU-CTC kann gemäß Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a dieses Übereinkommens Änderungen der Anlagen zu diesem Übereinkommen durch einen Beschluss annehmen. Ab dem Beitritt der Republik Moldau und Montenegros zum Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren ist eine entsprechende Anpassung der Sicherheitsurkunden und in Bezug auf Montenegro die Aufnahme bestimmter technischer Begriffe in montenegrinischer Sprache erforderlich.
Erwägungsgrund 5 32025D1948
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