Beschluss (EU) 2025/1948 des Rates vom 18. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC und in dem mit dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC in Bezug auf die Annahme von Beschlüssen über die Einladung an die Republik Moldau und Montenegro, diesen Übereinkommen beizutreten, und in Bezug auf den Erlass von Beschlüssen zur Änderung des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren infolge des Beitritts der Republik Moldau und Montenegros zu diesem Übereinkommen zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 11a Absätze 2 und 3 des Übereinkommens zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr und Artikel 15a Absätze 2 und 3 des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren wird ein Drittland, das eingeladen wird, Vertragspartei zu werden, dies durch Hinterlegung einer Beitrittsurkunde und der Beitritt wird am ersten Tag des zweiten Monats nach Hinterlegung der Beitrittsurkunde wirksam.
Erwägungsgrund 6 32025D1948
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