Art. 2 32025D0543BESCHLUSS (EU) 2025/543 DER KOMMISSION vom 19. März 2025 über die Konformität der von Italien für das Jahr 2024 geänderten Gebührensätze für Flugsicherungsgebühren (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 1624) (Nur der italienische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.
Art. 2 32016D1983BESCHLUSS (EU) 2016/1983 DER KOMMISSION vom 26. Mai 2014 über die Maßnahme SA.33063 (2012/C, ex 2012/NN) in Bezug auf Trentino NGN s.r.l. nach dem Rückzug Italiens aus dem Projekt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2014) 3159) (Nur der italienische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.
Art. 2 32020D1219BESCHLUSS (EU) 2020/1219 DER KOMMISSION vom 20. August 2020 zur Ermächtigung Italiens, bestimmte in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Nur der italienische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.
Art. 2 32025D1058BESCHLUSS (EU) 2025/1058 DER KOMMISSION vom 19. Mai 2025 über die Kohärenz der Leistungsziele im gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Italien vorgelegten Leistungsplanentwurf mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den vierten Bezugszeitraum des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 2928) (Nur der italienische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.
Art. 5 32023D2160BESCHLUSS (EU) 2023/2160 DER KOMMISSION vom 27. März 2023 über die von Italien durchgeführte staatliche Beihilfe SA.55678 (2019/NN) zugunsten von Alitalia (neues Darlehen an Alitalia) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 1713) (Nur der italienische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.