Erwägungsgrund 8 32025D1966
Der Beitritt Kasachstans zum Übereinkommen wäre für die Union von Vorteil, da anschließend die ehrgeizigen Normen des Übereinkommens auch in diesem Land gelten würden. Die Union sollte deshalb den Standpunkt vertreten, Kasachstan die Verlängerung der Frist für den Beitritt zum Übereinkommen um zwei Jahre zu gewähren, damit Kasachstan seine internen Verfahren abschließen kann.