Beschluss (EU) 2025/1967 des Rates vom 16. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zur Verlängerung der Frist für den Beitritt Kasachstans zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu vertretenden Standpunkt
Das Ministerkomitee des Europarats (im Folgenden „Ministerkomitee“) ist das Entscheidungsorgan des Europarats. Jedes der 46 Mitglieder des Europarats hat einen Vertreter im Ministerkomitee, und jeder Vertreter verfügt über eine Stimme. Alle Mitgliedstaaten sind Mitglieder des Europarats und somit im Ministerkomitee vertreten.
Erwägungsgrund 2 32025D1967
Erwägungsgrund 2 32025D1967Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen