Beschluss (EU) 2025/805 des Rates vom 22. April 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zur Verlängerung der Frist für den Beitritt Tunesiens zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu vertreten ist
Nach Artikel 14 der Satzung des Europarats hat jedes Mitglied des Europarats einen Vertreter im Ministerkomitee des Europarats (im Folgenden „Ministerkomitee“), und jeder Vertreter verfügt über eine Stimme. Alle Mitgliedstaaten der Union sind Mitglieder des Europarats und somit im Ministerkomitee vertreten.
Erwägungsgrund 2 32025D0805
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