Erwägungsgrund 1 32025D2015
Die Einführung des Euro durch Bulgarien am 1. Januar 2026 bedeutet, dass in Kroatien befindliche Institute ab diesem Zeitpunkt gemäß der Verordnung (EU) 2021/378 (EZB/2021/1) mindestreservepflichtig sein werden.
Die Einführung des Euro durch Bulgarien am 1. Januar 2026 bedeutet, dass in Kroatien befindliche Institute ab diesem Zeitpunkt gemäß der Verordnung (EU) 2021/378 (EZB/2021/1) mindestreservepflichtig sein werden.