Erwägungsgrund 1 32022D2071
Die Einführung des Euro durch Kroatien am 1. Januar 2023 bedeutet, dass Institute, die sich in Kroatien befinden, ab diesem Zeitpunkt gemäß der Verordnung (EU) 2021/378 (EZB/2021/1) mindestreservepflichtig sein werden.
Die Einführung des Euro durch Kroatien am 1. Januar 2023 bedeutet, dass Institute, die sich in Kroatien befinden, ab diesem Zeitpunkt gemäß der Verordnung (EU) 2021/378 (EZB/2021/1) mindestreservepflichtig sein werden.