Erwägungsgrund 10 32025D2024
In Artikel 138 Absatz 8 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 ist die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens vorgesehen; die Bedingungen dafür sollten in der Geschäftsordnung des Gremiums festgelegt werden.
In Artikel 138 Absatz 8 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 ist die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens vorgesehen; die Bedingungen dafür sollten in der Geschäftsordnung des Gremiums festgelegt werden.