Erwägungsgrund 11 32025D2024
Wie die Erfahrung zeigt, kann das Gremium eine gekürzte Empfehlung mit lediglich einer kurzen Begründung annehmen, ohne dass alle im kontradiktorischen Verfahren aufgeworfenen Fragen behandelt werden müssen, und so die Dauer der EDES-Verfahren in Ausnahmefällen mit Bezug zur Vergabe öffentlicher Aufträge, für die strenge Fristen gelten und Verfahren nur für einen begrenzten Zeitraum ausgesetzt werden können, verkürzen. Gekürzte Empfehlungen können nur angenommen werden, wenn das Gremium dem/der zuständigen Anweisungsbefugten empfehlen möchte, keinen Ausschluss oder keine finanzielle Sanktion zu verhängen oder einen bestehenden Ausschluss oder eine bestehende finanzielle Sanktion aufzuheben.