Erwägungsgrund 12 32025D2024
Es ist angezeigt, die praktischen Modalitäten für die enge Zusammenarbeit zwischen dem Gremium und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) sowie zwischen dem Gremium und der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) ausgehend von der Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit und den fristgerechten Austausch von Informationen zwischen der Europäischen Kommission und diesen Stellen festzulegen.