Erwägungsgrund 3 32025D2024
Artikel 143 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 wurde durch Artikel 145 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 ersetzt, in dem die Regeln für die Zusammensetzung des Gremiums festgelegt, die Rolle des/der stellvertretenden Vorsitzenden sowie das Verfahren für die Ernennung des/der Vorsitzenden und des/der stellvertretenden Vorsitzenden präzisiert und mit dem Interessenkonflikte verhindert werden bzw. ihnen abgeholfen wird.