Erwägungsgrund 2 32025D2024
Mit dem Beschluss (EU) 2018/1220 wurde die Geschäftsordnung des Gremiums nach Artikel 143 Absatz 4 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 festgelegt, die ab dem Tag des Inkrafttretens der genannten Verordnung gilt, um unter anderem sicherzustellen, dass die Verteidigungsrechte von Personen oder Stellen, auf die sich ein EDES-Verfahren bezieht, gewahrt werden, etwa ihr Anspruch auf rechtliches Gehör.