Erwägungsgrund 4 32025D2024
In Artikel 145 Absatz 2 und 4 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 wird die Kommission ermächtigt, die Geschäftsordnung des Gremiums festzulegen, überdies wird festgelegt, dass das Gremium von einem bei der Kommission angesiedelten ständigen Sekretariat unterstützt wird.