Erwägungsgrund 10 32026D1522BESCHLUSS (EU) 2026/1522 DES RATES vom 4. Juni 2026 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden der Libanesischen Republik
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 10 32019D0848BESCHLUSS (EU) 2019/848 DES RATES vom 17. Mai 2019 über den Abschluss des Internationalen Übereinkommens von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven im Namen der Europäischen Union
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 10 32025D0866BESCHLUSS (EU) 2025/866 DES RATES vom 14. April 2025 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden Bosniens und Herzegowinas
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 10 32023D0368BESCHLUSS (EU) 2023/368 DES RATES vom 14. Februar 2023 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen neuseeländischen Behörden
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 10 32025D1531BESCHLUSS (EU) 2025/1531 DES RATES vom 18. Februar 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Korea andererseits über die Teilnahme der Republik Korea an Programmen der Union
Das Abkommen sollte daher unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 4 32020D1110BESCHLUSS (EU) 2020/1110 DES RATES vom 23. Januar 2018 über den Abschluss des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits im Namen der Europäischen Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden.