Erwägungsgrund 5 32025D2053
Aus dem Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-779/21 P ergibt sich, dass der Beschluss (EU) 2019/217 am 4. Oktober 2025 seine Wirkung verliert.
Aus dem Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-779/21 P ergibt sich, dass der Beschluss (EU) 2019/217 am 4. Oktober 2025 seine Wirkung verliert.