Erwägungsgrund 4 32025D2065
Ziel der gemeinsamen Leitlinien ist es, allgemeine operative Orientierungshilfen für die Durchführung von Artikel 3 des Abkommens bereitzustellen und gleichzeitig die Flexibilität zu wahren, die erforderlich ist, um einen maßgeschneiderten Ansatz für verschiedene Kontexte und Dialogebenen zu gewährleisten.