Erwägungsgrund 1 32025D2066
Das Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 15. November 2023 von der Union, ihren Mitgliedstaaten und den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (im Folgenden „OAKPS-Mitglieder“) unterzeichnet und wird seit dem 1. Januar 2024 vorläufig angewandt.