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Das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (im Folgenden „BAFA“) ist vom Rat mit der technischen Durchführung der Beschlüsse 2009/1012/GASP, 2012/711/GASP, (GASP) 2015/2309, (GASP) 2018/101, (GASP) 2020/1464 und (GASP) 2023/2539 betraut worden. Das BAFA ist zudem eine Durchführungsstelle für Projekte zur Unterstützung der wirksamen Durchführung des ATT gemäß den Beschlüssen 2013/768/GASP, (GASP) 2017/915 und (GASP) 2021/2309. Das BAFA wirkt seit 2005 bei der Durchführung verschiedener Kooperationsprojekte der Union im Bereich der Ausfuhrkontrolle bei Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck mit. Das BAFA ist die für Ausfuhrkontrollen zuständige Behörde Deutschlands und verfügt über ein umfangreiches Wissen und große Erfahrung in Bezug auf Sensibilisierungsmaßnahmen, wobei es überdies seine Kernkompetenzen mit den zuständigen Behörden anderer Staaten teilt.
Das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (im Folgenden „BAFA“) ist vom Rat mit der technischen Durchführung der Beschlüsse 2009/1012/GASP,…
Das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („BAFA“) ist vom Rat mit der technischen Durchführung der Beschlüsse 2009/1012/GASP und 2012/711/GASP…
Das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (im Folgenden „BAFA“) war vom Rat mit der technischen Durchführung des Beschlusses 2009/1012/GASP…
Das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (im Folgenden „BAFA“) ist vom Rat mit der technischen Umsetzung der Beschlüsse 2009/1012/GASP und…
Das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (im Folgenden „BAFA“) und Expertise France wurden vom Rat zuvor mit der technischen Durchführung von…
Die große Zahl der in dem vorliegenden Beschluss vorgesehenen Maßnahmen rechtfertigt es, zwei Durchführungsstellen einzusetzen. Das deutsche Bundesamt für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.