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Das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (im Folgenden „BAFA“) war vom Rat mit der technischen Durchführung des Beschlusses 2009/1012/GASP betraut worden und hat im Januar 2012 die Organisation sämtlicher in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen. Das BAFA ist zudem als durchführende Stelle für aus EU-Mitteln finanzierte Projekte zur Ausfuhrkontrolle bei Gütern mit doppeltem Verwendungszweck im Rahmen des Instruments für Stabilität benannt worden. Angesichts dessen ist die Wahl des BAFA als durchführende Stelle für weitere Maßnahmen der Union auf dem Gebiet der Ausfuhrkontrolle aufgrund der nachgewiesenen Erfahrung des BAFA, seiner Qualifikationen und des Vorhandenseins der notwendigen Expertise für die Durchführung des einschlägigen Besitzstands der Union und die Förderung von dessen Anwendung in Drittländern gerechtfertigt und wird dazu beitragen, die Kontinuität und die allgemeine Kohärenz der Hilfe der Union in diesem Bereich zu verbessern —
Bei der Auswahl des zum Ausgleich heranzuziehenden Unternehmens soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) berücksichtigen, welches…
Das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (im Folgenden „BAFA“) ist vom Rat mit der technischen Umsetzung der Beschlüsse 2009/1012/GASP und…
Das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („BAFA“) ist vom Rat mit der technischen Durchführung der Beschlüsse 2009/1012/GASP und 2012/711/GASP…
Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projektmaßnahmen erfolgt durch das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle…
Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte erfolgt durch das folgende Durchführungsstelle: Deutsches Bundesamt für Wirtschaft und…
In den letzten Jahren hat die Union nicht der EU angehörende Länder auch dabei unterstützt, die Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.