Erwägungsgrund 3 32025D2089
Mit den Beschlüssen (EU) 2015/1788 und (EU) 2020/789 hat der Rat die Verlängerung des Abkommens um jeweils weitere fünf Jahre genehmigt. Das Abkommen in seiner zuletzt verlängerten Fassung läuft am 17. Mai 2025 aus.
Mit den Beschlüssen (EU) 2015/1788 und (EU) 2020/789 hat der Rat die Verlängerung des Abkommens um jeweils weitere fünf Jahre genehmigt. Das Abkommen in seiner zuletzt verlängerten Fassung läuft am 17. Mai 2025 aus.