Erwägungsgrund 4 32025D2089
Die von der Kommission vorgenommene Bewertung zeigt, dass das Abkommen weiterhin einen wichtigen Rahmen bildet, der die Zusammenarbeit zwischen der Union und der Republik Indien in wissenschaftlich-technischen Bereichen erleichtert, die für beide Seiten Vorrang haben, und ist somit für beide Seiten von Nutzen. Es liegt daher im Interesse der Union, das Abkommen um weitere fünf Jahre zu verlängern.