Erwägungsgrund 3 32025D2094
Zu diesem Zweck sollten Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Abkommens über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der direkten Steuern mit Norwegen aufgenommen werden, mit dem der Anwendungsbereich des gegenseitigen automatischen Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten und Norwegen erweitert würde, indem der Informationsaustausch gemäß Artikel 8 Absatz 1 und den Artikeln 8a und 8ab der Richtlinie 2011/16/EU abgedeckt würde.