Art. 3 32025D2325BESCHLUSS (EU) 2025/2325 DES RATES vom 10. Oktober 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32025D2535BESCHLUSS (EU) 2025/2535 DES RATES vom 27. November 2025 zur Ergänzung des Beschlusses (EU) 2020/2059 und zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im durch das Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss betreffend die Annahme der Änderung bestimmter Bestimmungen des Protokolls II über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich der Kumulierung mit benachbarten Entwicklungsländern
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32025D2625BESCHLUSS (EU) 2025/2625 DES RATES vom 12. November 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln (2025-2032)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32025D2125BESCHLUSS (EU) 2025/2125 DES RATES vom 10. Oktober 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Monaco über den Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten in Übereinstimmung mit dem globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32025D0201BESCHLUSS (EU) 2025/201 DES RATES vom 21. Januar 2025 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 sowie zur Änderung des Beschlusses (EU) 2025/71
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32025D2124BESCHLUSS (EU) 2025/2124 DES RATES vom 10. Oktober 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.