Erwägungsgrund 4 32025D2166
Mit dem Abkommen wird die uneingeschränkte Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) gewährleistet, einschließlich des in Artikel 7 der Charta verankerten Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens, des in Artikel 8 der Charta verankerten Rechts auf den Schutz personenbezogener Daten und des in Artikel 47 der Charta verankerten Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht. Das Abkommen enthält angemessene Garantien für den Schutz personenbezogener Daten, die von Europol im Rahmen des Abkommens übermittelt werden.